Regelungen & Alterskennzeichen


Für die Altersfreigabe bei digitalen Spielen gibt es auf nationaler und europäischer Ebene verschiedene Kennzeichen. Spielbar.de bietet einen Überblick.

Der Jugendmedienschutz im Bereich der Computer- und Konsolenspiele folgt dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung“. Damit ist gemeint, dass der Staat zur Erreichung seiner Regulierungsziele zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, diese dann aber von den Anbietern von Computer- und Konsolenspielen selbst umgesetzt werden, sie sich also selbst regulieren . Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Industrie zu stärken. Dieses Prinzip, das der Handhabung im Bereich der Kinofilme entspricht, ist im Jugendschutzgesetz (JuSchG) verankert und wird für alle Spiele angewendet, die auf einem Trägermedium (z.B. einer CD-ROM oder DVD) veröffentlicht werden.

usk info lehr
Einige Programme tragen anstatt eines USK-Kennzeichens die Siegel „INFO“- oder „LEHR“-Programm. Hierbei handelt es sich um Produkte, die von den Anbietern selbst gekennzeichnet werden, da sie nicht zur Unterhaltungssoftware zählen. Die Programme sind ohne Altersbeschränkung freigegeben.

Im Handel erhältliche Spiele tragen die Alterskennzeichen der USK. Sie finden sich auf der Verpackung und auf dem Datenträger und sind in Deutschland rechtlich verbindlich. Auch seriöse Online-Shops weisen auf ihren Internetseiten auf die Altersfreigabe hin. Trägt ein Spiel, obwohl es auf einem Trägermedium vertrieben wird, keine Kennzeichnung, so handelt es sich um ein indiziertes Medium, das in den Läden nicht frei ausliegen darf oder um ein verbotenes Medium, welches illegal verbreitet wird.

Die Arbeit der USK


Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist in Deutschland für die gesetzliche Altersfreigabe von Computer- und Konsolenspielen zuständig. Eine Freigabe erfolgt entweder ohne Altersbeschränkung, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren, oder die Spiele erhalten das Kennzeichen „keine Jugendfreigabe“ (ab 18 Jahren). Die Alterskennzeichen geben eine Mindestanforderung aus Sicht des Jugendschutzes wieder. Sie sagen darüber hinaus aber nichts über die Qualität des Inhalts und deren pädagogische Eignung aus. Damit ist beispielsweise ein ab 12 Jahren freigegebener Titel für diese Altersgruppe zwar als grundsätzlich unbedenklich anzusehen, um eine Empfehlung für diese Altersgruppe handelt es sich hierbei allerdings nicht. Einigen Titeln wird auch ein Alterskennzeichen verweigert. In solchen Fällen ist eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM ) wahrscheinlich. Trägt ein Spiel keine Kennzeichnung, ist es automatisch nicht für Minderjährige freigegeben.

Im Prüfverfahren der USK beschäftigen sich zunächst Spieletester mit den eingereichten Spielen, bevor die Titel einem Prüfgremium vorgelegt werden. Dessen Gutachterinnen und Gutachter sprechen eine Empfehlung für eine Altersfreigabe aus oder verweigern die Kennzeichnung eines Produkts. Letztendlich erteilt wird eine Altersfreigabe vom Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der USK. Die Grundsätze des Prüfverfahrens werden vom Beirat der USK festgelegt, in dem verschiedene Organisationen überwiegend aus den Bereichen Jugendschutz, Jugendarbeit und Computerspiele vertreten sind.

Die Kennzeichen der USK


Diese fünf Alterskennzeichen werden von der USK vergeben.

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG
- Familienfreundliche Spiele, wie Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele, Sportspiele, Jump ’n’ Runs
- Spiele, die aus Sicht des Jugendschutzes keine Beeinträchtigungen für Kinder beinhalten, z.B. Simulationen, Management, klassische Adventures und Rollenspiele (häufig können diese von jüngeren Kinder noch nicht gespielt werden)

Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG
- familienfreundliche Spiele, aber spannender und wettkampfbetonter (z. B. durch höhere Spielgeschwindigkeiten und komplexere Spielaufgaben), wie Rennspiele, Simulationen, Jump ’n' Runs und Rollenspiele

Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG
- Kampfbetonter, in historischen, futuristischen oder märchenhaft-mystischen Kontext angesiedelt, so dass sie ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten bieten, z.B. Arcade-, Strategie und Rollenspiele, einige militärische Simulationen

Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
- Gewalthandlungen, bewaffnete Kämpfe mit einer Rahmenhandlung (Story), z.B. Action Adventures, militärische Strategiespiele und Shooter

Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
- gewalthaltige Spiele, düstere und bedrohliche Atmosphäre, z.B. Ego-Shooter, Action-Adventures, Horrorspiele und Open-World-Games

Die PEGI-Kennzeichen


Ebenfalls häufig auf den Spielpackungen zu finden sind die PEGI-Kennzeichen. Bei der Pan European Game Information (PEGI) handelt es sich um das erste europaweite Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele. Die Einschätzung der Spiele wird mittels eines Fragebogens von den Herstellern selbst vorgenommen. Diese Kennzeichen sind europaweit verbreitet, in Deutschland aber nicht verbindlich. Da Spiele häufig für den gesamten deutschsprachigen Raum (mit Österreich und Schweiz) produziert werden, tauchen sie aber auf vielen Spielepackungen zusätzlich zu den USK-Kennzeichen auf. Nicht selten unterscheiden sich die Angaben der beiden Kennzeichen. Spiele, welche die PEGI-Kennzeichnung durchlaufen, erhalten eine Alterseinstufung, die gegebenenfalls durch eine Inhaltsbeschreibung ergänzt wird.

Das PEGI-System greift auf fünf Alterseinstufungen und sieben Inhaltsbeschreibungen zurück.

Angst
"Spiel bereitet kleinen Kindern Angst oder ist gruselig"

Diskriminierung
"Spiel zeigt Diskriminierung oder Spielinhalt fördert Diskriminierung"

Drogen
"Spiel bezieht sich auf Drogenkonsum oder zeigt diesen"

Gewalt
"Das Spiel enthält Gewaltdarstellungen oder verherrlicht/verharmlost Gewalt"

Glücksspiel
"Spiel fordert zum Glücksspiel auf oder gibt Anleitung dazu"

Nacktheit / Sex
"Spiel zeigt Nacktheit und/oder sexuelle Handlungen oder spielt auf sexuelle Handlungen an"

Online
"Spiel kann online gespielt werden"

Schimpfwörter
"Spiel verwendet Schimpfwörter"

Online-, Browsergames und Mobile Games


Während es bei Computer- und Konsolenspielen auf Trägermedien eine gesetzliche Verpflichtung zur Alterskennzeichnung durch die USK gibt, existiert eine vergleichbare Pflicht zur gesetzlichen Alterskennzeichnung bei Onlinespielen nur bedingt. Browserspiele und Downloads gelten als Telemedien, deren jugendschutzrechtliche Bestimmungen im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geregelt werden. Gekennzeichnet werden müssen sie nur dann, wenn ein ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleicher Titel bereits altersgekennzeichnet wurde.

Die Anbieter von Onlineinhalten tragen grundsätzlich Sorge dafür, dass jugendschutzrechtlich bedenkliche Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht wahrgenommen werden können und sind verpflichtet, den jugendmedienschutzrechtlichen Regelungen des JMStV nachzukommen. Doch eine flächendeckende Kontrolle aller Angebote wird erschwert durch die Masse sowie die Vielfalt der Zugänge zu Onlinespielen via Internet.

Das IARC-System


Einzelne App-Stores (Google Play Store, Windows Store, Nintendo eShop, Oculus Store) nehmen jedoch am IARC-System (International Age Rating Coalition) teil. Bei IARC füllen die Spieleentwickler selbständig einen Online-Fragebogen zu den Inhalten ihres Produkts aus. Aus dieser Selbsteinschätzung ermittelt IARC je nach länderspezifischen Vorgaben – in Deutschland die der USK – eine Alterskennzeichnung. Neben der reinen Alterskennzeichnung gibt IARC zusätzliche Informationen zu jugendschutzrelevanten Inhalten wie Gewalt, Erotik oder expliziter Sprache aus. Auch problematische Interaktionsmöglichkeiten in den Spielen, wie das Teilen von persönlichen Informationen, die Standortübermittlung oder Möglichkeiten des Micropayment können angegeben werden.

Die Arbeit der BPjM


Computer- oder Konsolenspiele, die von der USK keine Jugendfreigabe erhalten, gelten als jugendbeeinträchtigend. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann Computerspiele, welche sie als jugendgefährdend einstuft, indizieren, sofern diese noch kein USK-Kennzeichen erhalten haben.

Eine solche Indizierung hat für die betreffenden Spiele weitreichende Beschränkungen im Vertrieb und bei der Werbung zur Folge. Nicht erlaubt ist der Verkauf an Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus ist auch das Anbieten und Ausstellen der Spiele untersagt, falls die entsprechenden Räume für Minderjährige zugänglich sind. Eine öffentliche Bewerbung dieser Produkte ist ebenso ausgeschlossen.

Ein Indizierungsverfahren bei der BPjM kann auf verschiedene Weise zustande kommen. Es wird zwingend eingeleitet, wenn eine von den 800 dazu berechtigte Stelle einen entsprechenden Antrag formuliert. Außerdem können Behörden oder Träger der freien Jugendhilfe ein Indizierungsverfahren anregen, wobei die BPjM in diesem Fall jedoch über die Notwendigkeit der Durchführung bestimmt.

Über eine Indizierung entscheidet ein zwölfköpfiges Gremium der BPjM, bzw. in besonders eindeutigen Fällen auch ein dreiköpfiges Gremium im vereinfachten Verfahren. Dem 12er-Gremium gehören unter anderem Vertreter aus den Bereichen Jugendhilfe, Lehrerschaft sowie Kunst und Kultur an. Wird dem Antrag auf Indizierung zugestimmt, wird das entsprechende Medium den Listen der jugendgefährdenden Medien (auch: Index) hinzugefügt.

Um mögliche Werbeeffekte zu vermeiden, ist die Einsicht in die Listen der jugendgefährdenden Medien ist nur beschränkt möglich.
"Through the Darkest of Times" wurde Mitte 2018 als erstes Videospiel von der USK zugelassen, obwohl es Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthält; ein wichtiger Schritt für die Gleichbehandlung von Games mit anderen Medienarten.


Vollzug und Kontrolle


Die durch die USK und die BPjM festgelegten Einschränkungen im Vertrieb der Spiele können ihre volle Wirksamkeit für den Jugendschutz nur dann entfalten, wenn sie in der Praxis auch konsequent eingehalten werden. Dies betrifft in erster Linie Abgaberegeln für den Handel. Alle deutschen Anbieter – auch Online-Shops – sind zur Einhaltung verpflichtet, eine Kontrolle erfolgt durch die Ordnungsbehörden. Aber auch Live-Veranstaltungen wie LAN-Partys sind von den Regelungen betroffen. Die Altersbeschränkungen angebotener Spiele gelten für die gesamte Veranstaltung. Bei der Missachtung der Regelungen, also beispielsweise die Abgabe der Spiele an zu junge Personen, werden Bußgelder verordnet.

Ein grundsätzliches Problem ist das Umgehen der Regelungen durch den internationalen Versandhandel. Computer- und Konsolenspiele, welche in Deutschland nur gegen Altersnachweis oder überhaupt nicht vertrieben werden dürfen, sind unter Umständen über das Ausland ohne weiteres erhältlich. Ein weiterer Faktor ist das unmittelbare (familiäre) Umfeld der Kinder und Jugendlichen. Die Weitergabe von nicht altersangemessenen Spielen durch nahe Angehörige oder Freunde stellt ebenfalls ein Problem dar.

Weiter ist eine Kontrolle von allen im Internet angebotenen Inhalten nicht zu gewährleisten, weshalb im Bereich der Games insbesondere illegale Downloads und Browserspiele im Widerspruch zu den Zielen des Jugendmedienschutzes stehen können. Kaum zu kontrollieren ist außerdem die Verbreitung von Games als Raubkopien über Online-Tauschbörsen.

Siehe auch

Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps

Was ist IARC?

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Auswahl der Spiele

"Was soll ich verschenken?" Bei der Auswahl von Spielen für Kinder und Jugendliche sollten Eltern einige Grundsätze beachten. Dann kann das nächste Spiel ein Gewinn für alle sein.

Spiele für 11-Jährige

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Bildnachweise

[1]usk.de[2]pegi.info[3]Paintbucket Games / PR[4]Spielbar.de