Alterskennzeichen

Im Handel erhältliche Spiele tragen die Alterskennzeichen der USK. Sie finden sich auf der Verpackung und auf dem Datenträger und sind in Deutschland rechtlich verbindlich. Auch seriöse Online-Shops weisen auf ihren Internetseiten auf die Altersfreigabe hin. Trägt ein Spiel keine Kennzeichnung, so handelt es sich um ein indiziertes Medium, das in den Läden nicht frei ausliegen darf oder um ein verbotenes Medium, welches illegal verbreitet wird.

Einige Programme tragen anstatt eines USK-Kennzeichens die Siegel „INFO“- oder „LEHR“-Programm. Hierbei handelt es sich um Produkte, die von den Anbietern selbst gekennzeichnet werden, da sie nicht zur Unterhaltungssoftware zählen. „INFO“- oder „LEHR“-Programme sind ohne Altersbeschränkung freigegeben.

Ebenfalls häufig auf den Spielpackungen zu finden sind die PEGi-Kennzeichen, bei welchen es sich um eine Selbsteinschätzung der Spiele-Anbieter handelt. Diese sind europaweit verbreitet, in Deutschland aber nicht verbindlich. Da Spiele häufig für den gesamten deutschsprachigen Raum (mit Österreich und Schweiz) produziert werden, tauchen die Kennzeichen aber auf vielen Spielepackungen zusätzlich zu den USK-Kennzeichen auf. Nicht selten unterscheiden sich die Angaben der beiden Kennzeichen.

Die Kennzeichen der USK

Folgende fünf Alterskennzeichen werden von der USK vergeben (Quelle: www.usk.de)

Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.

Die PEGI-Kennzeichen

Bei der Pan European Game Information (PEGI) handelt es sich um das erste europaweite Alterseinstufungssystem für Computer- und Videospiele. Die Einschätzung der Spiele wird mittels eines Fragebogens von den Herstellern selbst vorgenommen. Spiele, welche die PEGI-Kennzeichnung durchlaufen, erhalten eine Alterseinstufung, die gegebenenfalls durch eine Inhaltsbeschreibung ergänzt wird.

Das PEGI-System greift auf folgenden fünf Alterseinstufungen zurück (Quelle www.pegi.info):

Ab 3 Jahren freigegeben ab 3 Jahren
Ab 7 Jahren freigegeben ab 7 Jahren
Ab 12 Jahren freigegeben ab 12 Jahren
Ab 16 Jahren freigegeben ab 16 Jahren
Ab 18 Jahren freigegeben ab 18 Jahren

Zusätzlich können je nach Inhalt des Spiels folgende sieben Inhaltsbeschreibungen auf Spielepackungen angebracht werden:

(Vulgäre) Sprache im Spiel
Darstellung von Diskriminierung im Spiel
Darstellung von Drogenkonsum im Spiel
Verängstigende Inhalte im Spiel
Glücksspielelemente im Spiel
Sexuelle Handlungen im Spiel
Gewaltdarstellungen im Spiel

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Weblinks

www.pegi.info

www.usk.de


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