Novelle des Jugendschutzgesetzes
16.05.2008 - eingestellt in Debatten & Studien, Jugendschutz, NewsAuch die Forscherinnen und Forscher des Hans-Bredow-Instituts machen in ihrem Bericht auf die Problemfelder „Online-Spiele” und „Online-Tauschbörsen” aufmerksam, ohne jedoch konkrete Vorschläge für eine Strategie vorzulegen. Damit ist klar, dass gerade Internetangebote den Jugendmedienschutz in Zukunft noch beschäftigen werden. Dadurch zeigt sich aber auch, wo restriktive Maßnahmen des Jugendmedienschutzes an ihre Grenzen stoßen. Umso wichtiger ist vor diesem Hintergrund die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen, damit diese von sich aus verantwortungsbewusst mit Medien umgehen. Auch eine vorurteilsfreie Aufklärung der Elternwelt ist im Bereich von Computerspielen unverzichtbar. Nur so können diese „auf Augenhöhe” mit ihren Kindern in den Dialog über Computerspiele eintreten.
Größere Alterskennzeichen sind indes grundsätzlich zu begrüßen, da Eltern deutlicher informiert werden (immer voraus gesetzt, sie kennen die Bedeutung der Kennzeichen). Aber auch diese Maßnahme löst ein grundsätzliches Problem nicht: das Problem zweier, voneinander abweichender Altershinweise. Neben der gesetzlichen Kennzeichnung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) tragen viele Spielepackungen Hinweise des europäischen Herstellerverbands PEGI. Diese sind europaweit verbreitet, in Deutschland aber nicht verbindlich. Da Spiele häufig für den gesamten deutschsprachigen Raum (mit Österreich und Schweiz) produziert werden, tauchen die PEGI-Kennzeichen trotzdem zusätzlich zu den USK-Kennzeichen auf den Packungen in Deutschland auf. Dieses Problem ließe sich vermutlich nur durch eine Regelung auf europäischer Ebene beheben. Eine europäische Lösung hätte auch den Vorteil, dass Minderjährige nicht im benachbarten Ausland Spiele erhalten, die ihnen hierzulande nicht zugänglich sind.
Die Verabschiedung des Gesetzes ist der vorläufige Schlusspunkt einer lang anhaltenden öffentlichen Auseinandersetzung um gewalthaltige Computerspiele. Die verschiedenen Standpunkte der komplexen Debatte sind in dem Themenschwerpunkt „Verbotene Spiele?” der Bundeszentrale für politische Bildung ausführlich dargestellt.
Weiterführende Links
Mehr Transparenz für bessere Akzeptanz. Der Jugendschutz im Bereich Computerspiele auf dem Prüfstand
„Gewaltbeherrschte” Spiele stehen zur Debatte
Weblinks
Debatte „Verbotene Spiele?” (bpb.de)
Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
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19.05.2009 um 15:35
[...] der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 als verbindliche Alterskennzeichnung etabliert. Im vergangenen Jahr wurde ihre Mindestgröße auf 1200 Quadratmillimeter [...]