Novelle des Jugendschutzgesetzes
16.05.2008 - eingestellt in Debatten & Studien, NewsIn der vergangenen Woche verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes. Die wichtigste Änderung: die Liste jugendgefährdender Computerspiele wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Außerdem werden die Alterskennzeichen auf Datenträger und Verpackung in Zukunft deutlich größer sein.
Im Kern geht es bei der von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesänderung darum, die Indizierungskriterien hinsichtlich medialer Gewaltdarstellungen zu erweitern und zu präzisieren. Die Bundesregierung möchte damit solche Spiele von Kindern und Jugendlichen fern halten, die von Gewalt „beherrscht” sind, sprich besonders realistische, grausame oder selbstzweckhafte Gewaltdarstellungen enthalten. Bisher landeten in erster Linie Gewalt und Krieg „verherrlichende” Spiele auf der Liste jugendgefährdender Medien, die umgangssprachlich auch „Index” genannt wird und von der zuständigen Bundesprüfstelle zusammengetragen wird. Computerspiele, die auf dem Index stehen, dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden und sind darüber hinaus weitreichenden Beschränkungen in Werbung und Vertrieb unterworfen. Sie dürfen nur „unter dem Ladentisch”, das heisst nur an Erwachsene in einem ausschließlich Erwachsenen zugänglichen Bereich verkauft werden. In Zukunft werden durch die Neuregelung aller Voraussicht nach mehr Spiele auf dem Index landen. Denkbar ist allerdings auch, dass Hersteller ihre Spiele anforderungsgerecht selbst zensieren, um sie nicht vom freien Verkauf auszuschließen.
Als eine weitere Maßnahme sieht die Gesetzesänderung vergrößerte Alterskennzeichen vor. Dadurch soll besser über die gesetzliche Altersfreigabe informiert werden. Die Kennzeichen auf der Verpackung werden deshalb in Zukunft eine Mindestgröße von 1200 Quadratmillimetern haben. Bislang sind sie meist um die 250 Quadratmillimeter groß. In der Begründung der Maßnahmen verweist die Bundesregierung unter anderem auf Ergebnisse einer externen Evaluierung des Jugendschutzsystems durch das Hamburger Hans-Bredow-Institut für Medienforschung. Dieses hatte in seinem Bericht im Juni des vergangenen Jahres eine transparentere Prüfpraxis mit nachvollziehbareren Kriterien und eine bessere Kennzeichnung angemahnt.
Nichtsdestotrotz ist fraglich, ob eine Aufnahme „gewaltbeherrschter” Spiele auf den Index Minderjährige auch tatsächlich vor möglichen schädlichen Auswirkungen „schützt”. Schließlich, und das ist einer der Hauptkritikpunkte an der Gesetzesnovelle, beschränken sich die weitreichenden Regelungen nach wie vor auf so genannte Trägermedien (z.B. DVDs und Speicherkarten, die im Handel erhältlich sind). Weniger weitreichend sind die Beschränkungen für Telemedien, zu denen auch alle Internetangebote zählen. Es ist davon auszugehen, dass Minderjährige nach wie vor über das Internet Zugang zu eigentlich indizierten Angeboten erhalten. In diesem Fall wären die jetzt auferlegten Hürden beim Zugang zu fragwürdigen Computerspielen praktisch wirkungslos. Ganz gegen die Intention der Gesetzesinitiative könnten Kinder und Jugendliche aufgrund der neuen Beschränkungen ihre Unterhaltungsangebote in Zukunft sogar verstärkt von vornherein im Netz suchen.
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Einführung zu Computerspielen.
Informationen zu Historie, Genres, Faszinationskraft und Jugendmedienschutz. Mit Glossar.

19.05.2009 um 15:35
[...] der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 als verbindliche Alterskennzeichnung etabliert. Im vergangenen Jahr wurde ihre Mindestgröße auf 1200 Quadratmillimeter [...]